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   OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07 (V)   

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https://dejure.org/2007,5652
OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07 (V) (https://dejure.org/2007,5652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07 (V) (https://dejure.org/2007,5652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - VI-3 Kart 26/07 (V) (https://dejure.org/2007,5652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 12, 14 GG, §§ 23a, 79 Abs. 2, 83 EnWG, § 6 StromNEV, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, § 43 Abs. 2 VwVfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung der Bundesnetzagentur an Beschwerdeverfahren bezüglich der Entscheidung einer Landesregulierungsbehörde; Verletzung des Schutzbereichs der Eigentumsgarantie bei Verbot von Abschreibungen unter Null ; Verböserung anderer nicht angegriffener Kalkulationsansätze ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots von Abschreibungen unter Null; kein Vertrauensschutz für vergangene Netzübernahmen

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; EnWG § 23a; ; EnWG § 79 Abs. 2; ; EnWG § 83; ; StromNEV § 6; ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2; ; VwVfG § 43 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung der Bundesnetzagentur an Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung einer Landesregulierungsbehörde - Verbot von Abschreibungen unter Null - Rückwirkende Anwendung des § 6 StromNEV - Verböserung von Kalkulationsansätzen und Berechnungsmethoden im Rahmen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss die Kürzung der Netzzugangesentgelte vorläufig hinnehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV nach Wortlaut und Systematik um eine gegenüber § 3 Abs. 1 Satz 5 2. Hs. StromNEV vorrangige Sonderregelung, die den Rückgriff auf gesicherte Erkenntnisse für das Prognosejahr ausschließt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.07.2006 -VI-3 Kart 289/06 (V)- "Vattenfall", Bl. 11 BA; RdE 2006, 307, 310 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2007 - VI -3 Kart 17/07 (V), "Bad Honnef" Bl. 7 BA).

    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsauffassung, die er in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 09.05.2007 - VI-3 Kart 289/06 (V) - "Vattenfall", RdE 2007, 193) dargelegt hat, auch nach erneuter Überprüfung angesichts der von der Antragstellerin vorgebrachten Einwendungen fest.

    Wie der Senat bereits in dem den Parteien bekannten Beschluss vom 09.05.2007 - VI-3 Kart 289/06 (V) "Vattenfall"- ausgeführt hat, setzen die auch von der Landesregulierungsbehörde verwandte Formel und deren Anwendung diese Vorgaben zutreffend um.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 Kart 17/07

    Genehmigung des Netzentgeltes des Betreibers eines Elektrizitätsverteilnetzes;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV nach Wortlaut und Systematik um eine gegenüber § 3 Abs. 1 Satz 5 2. Hs. StromNEV vorrangige Sonderregelung, die den Rückgriff auf gesicherte Erkenntnisse für das Prognosejahr ausschließt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.07.2006 -VI-3 Kart 289/06 (V)- "Vattenfall", Bl. 11 BA; RdE 2006, 307, 310 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2007 - VI -3 Kart 17/07 (V), "Bad Honnef" Bl. 7 BA).

    Aber auch die Kürzung der Abschreibungen für die durch Rückindizierung ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten der in den Jahren 1986 und 1991 von V. übernommenen Anlagegüter sowie die Kürzung der diesbezüglichen Restwerte um pauschale 10 % sind - wie der Senat schon in einem vergleichbaren Verfahren mit Beschluss vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V), "Bad Honnef", Bl. 11 BA) ausgeführt hat - unberechtigt.

    Auch die Annahme eines Zinssatzes von 4, 8 % begegnet nach der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) "Bad Honnef", Bl. 13 BA) keinen Bedenken.

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Geschützt werden damit nur Rechtspositionen, die Rechtssubjekten bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten, denn eine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen lässt sich aus Art. 14 GG nicht ableiten (BVerfGE 68, 193, 222 f.; 105, 17, 30 f.).

    Eine solche Rückbewirkung von Rechtsfolgen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann gegeben, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist, was nach dem Rechtsstaatsprinzip im Interesse des Vertrauensschutzes nachteilig Betroffener grundsätzlich verboten ist (BVerfGE 105, 17, 36 ff.; 97, 67, 78 f.; Sachs, GG, 4. A., Rdnr. 133 zu Art. 20 jew. m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 27.03.2007 - 1 W 25/06

    Erfordernis einer Beteiligung der Bundesnetzagentur in energiewirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Diese Rechtsstellung muss dem Netzbetreiber, der sich ab Erteilung der Genehmigung darauf einstellen muss, dass mit diesem Wirkungszeitpunkt entweder das genehmigte oder das materiell zu genehmigende Entgelt wirksam wird, erhalten werden (so auch OLG Naumburg, - 1 W 25/06 - Beschluss vom 16. April 2007, Bl. 26 f. BA; OLG Koblenz - W 605/06 - Beschluss vom 4. Mai 2007, Bl. 40 BA).
  • OLG München, 22.02.2007 - Kart 2/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Eine solche besondere Regelung stellt indessen § 5 Abs. 2 StromNEV dar, wonach Fremdkapitalzinsen in ihrer tatsächlichen Höhe, höchstens jedoch in der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen einzustellen sind (s.a. OLG München, Beschluss vom 22.02.2007, Kart 2/06, S. 7 BA; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2007, VA 5/06 (Kart), S. 7 BA).
  • OLG Bamberg, 21.02.2007 - VA 5/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Eine solche besondere Regelung stellt indessen § 5 Abs. 2 StromNEV dar, wonach Fremdkapitalzinsen in ihrer tatsächlichen Höhe, höchstens jedoch in der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen einzustellen sind (s.a. OLG München, Beschluss vom 22.02.2007, Kart 2/06, S. 7 BA; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2007, VA 5/06 (Kart), S. 7 BA).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Diese ist angesichts des weiten wirtschafts- und sozialpolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers stark eingeschränkt, so dass sich Einzelheiten der Berechnung des Netzentgelts, wie sie in den Netzentgeltverordnungen geregelt sind, grundsätzlich in dem Freiraum halten, der dem politischen Prozess und damit Zweckmäßigkeitserwägungen vorbehalten ist (BVerfG, B.v.13.09.2005 - 2 BvF 2/03, Rdnr. 237).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Eine solche Rückbewirkung von Rechtsfolgen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann gegeben, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist, was nach dem Rechtsstaatsprinzip im Interesse des Vertrauensschutzes nachteilig Betroffener grundsätzlich verboten ist (BVerfGE 105, 17, 36 ff.; 97, 67, 78 f.; Sachs, GG, 4. A., Rdnr. 133 zu Art. 20 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Geschützt werden damit nur Rechtspositionen, die Rechtssubjekten bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten, denn eine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen lässt sich aus Art. 14 GG nicht ableiten (BVerfGE 68, 193, 222 f.; 105, 17, 30 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2007 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss Kürzung der Netzzugangsentgelte hinnehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07
    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsauffassung, die er in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 09.05.2007 - VI-3 Kart 289/06 (V) - "Vattenfall", RdE 2007, 193) dargelegt hat, auch nach erneuter Überprüfung angesichts der von der Antragstellerin vorgebrachten Einwendungen fest.
  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 621/06
  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

  • OLG München, 16.08.2007 - Kart 6/06

    Zur Berücksichtigung von Netzverlusten gemäß § 10 Ans. 1 Satz 2 StromNEV

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Eine Pflicht zur Erhöhung der Restwerte von Amts wegen ergab sich für die Beschlusskammer auch nicht im Hinblick auf die von der Betroffenen zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 11.07.2007, VI-3 Kart 17/07 (V), Rn. 30 juris; vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07, Rn. 39 ff. juris und vom 16.04.2008, VI-3 Kart 78/07, Rn. 55 juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Danach sind die Netznutzungsentgelte auf der Grundlage der Kosten einer Betriebsführung, die denen eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen muss, unter Berücksichtigung von Anreizen für eine effiziente Leistungserbringung und einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu bilden (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 28, juris).

    Ziel der Netzregulierung ist es, die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten für Elektrizität und Gas zu schaffen (vgl. BT-Drs. 15/3917, S. 47), wobei der Gesetzgeber die Vorgaben der Elektrizitäts- sowie der Erdgasbinnenmarktrichtlinie umsetzen musste (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 45, juris).

    Die verfassungsrechtliche Prüfungsdichte ist angesichts des weiten wirtschafts- und sozialpolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers stark eingeschränkt, so dass sich Einzelheiten der Berechnung des Netzentgelts, wie sie in den Netzentgeltverordnungen geregelt sind, grundsätzlich in dem Freiraum halten, der dem politischen Prozess und damit Zweckmäßigkeitserwägungen vorbehalten ist (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 45, juris mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03, Rn. 239, juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 3 Kart 78/07

    Genehmigung der Netzentgelte eines Stromversorgers hinsichtlich der Kosten für

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV nach Wortlaut und Systematik um eine gegenüber § 3 Abs. 1 Satz 5 2. Hs. StromNEV vorrangige Sonderregelung, die den von der Antragstellerin im Verwaltungsverfahren vorgenommenen Rückgriff auf gesicherte Erkenntnisse für das Prognosejahr ausschließt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.07.2006 -VI-3 Kart 289/06 (V)- "Vattenfall", Bl. 11 BA; RdE 2006, 307, 310 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2007 - VI -3 Kart 17/07 (V), "Bad Honnef" Bl. 7 BA; Beschl. vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07(V)).

    Unabhängig davon haben die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur - wie der Senat bereits in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07 (V) ausgeführt hat - zu dem in Ansatz gebrachten Beschaffungswert plausibel erläutert, dass er für die der Bundesregulierung unterliegenden Verteilnetzbetreiber ermittelt worden ist, ohne die vier großen Übertragungsnetzbetreiber mit einzubeziehen.

    Die Kürzung der Abschreibungen für die durch Rückindizierung ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Jahre 1996 übernommenen Anlagegüter sowie die Kürzung der diesbezüglichen Restwerte um pauschale 1/3 ist indessen nach der Rechtsprechung des Senats unberechtigt (vgl. nur: Beschlüsse vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) "Bad Honnef", Bl. 11 BA; vom 24.10.2007, VI -3 Kart 26/07 (V) "BEW Netze")).

    Zu dieser Rüge hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - VI-3 Kart 26/07 (V) - folgendes ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Eine Pflicht zur Erhöhung der Restwerte von Amts wegen ergab sich für die Regulierungskammer auch nicht im Hinblick auf die von der Betroffenen zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V), juris Rn. 30; vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07, juris Rn. 39 ff.; vom 16.04.2008 - VI-3 Kart 78/07, juris Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 210/15

    Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten dritter Unternehmen als dauerhaft

    d) Die Kürzung der beantragten Restwerte im Wege der Fortschreibung der Werte aus der Entgeltgenehmigung vom 05.02.2008 erweist sich auch nicht unter Berücksichtigung der von der Betroffenen zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11.07.2007, VI-3 Kart 17/07 (V), Rn. 30 juris; vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 39 ff. juris und vom 16.04.2008, VI-3 Kart 78/07 (V), Rn. 55 juris) als rechtswidrig.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - 3 Kart 62/13

    Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie durch die Bundesnetzagentur;

    Der Senat hat bereits entschieden, dass § 10 Abs. 1 StromNEV, wonach die tatsächlichen Kosten der Verlustenergie angesetzt werden können, unter dem Vorbehalt des § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG, § 4 Abs. 1 StromNEV steht, die Kosten denen eines "effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen" müssen, "unter Berücksichtigung von Anreizen für eine effiziente Leistungserbringung" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), ZNER 2008, 167, juris Rn. 24 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 3 Kart 25/11

    Zulässigkeit des Vorbehalts der technischen Realisierbarkeit bei Anordnung des

    Handelt es sich bei der beantragten Entscheidung - wie hier - um eine im Ermessen der Behörde stehende Entscheidung, kann das Gericht entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nur die Verpflichtung zur Neubescheidung aussprechen, weil das Gericht nicht in den Ermessensspielraum der Behörde eingreifen kann (Senat OLGR 2008, 390; s. zum Antrag nach § 31 auch Weyer in BerlKommEnR, 2. A., Rdnr. 9 f. zu § 31).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 Kart 441/06

    Verstoß gegen die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnwG) bei einer

    Die Preisregulierung ist auch erforderlich, da keine Maßnahmen ersichtlich sind, die für die regulierten Unternehmen milder wären und trotzdem gleich wirksam zur Erreichung des angestrebten Ziels beitrügen (vgl. Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V)).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 (Kart) 441/06

    Entfaltung der Suspensivwirkung des § 3 Abs. 3 Satz 5 GasNEV nur zugunsten

    Die Preisregulierung ist auch erforderlich, da keine Maßnahmen ersichtlich sind, die für die regulierten Unternehmen milder wären und trotzdem gleich wirksam zur Erreichung des angestrebten Ziels beitrügen (vgl. Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V)).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - 3 Kart 26/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44398
OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - 3 Kart 26/07 (https://dejure.org/2008,44398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2008 - 3 Kart 26/07 (https://dejure.org/2008,44398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 3 Kart 26/07 (https://dejure.org/2008,44398)
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